Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Barriere-Freiheit ist ein Recht

Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.
Zum Beispiel:

– Menschen mit einer Seh-Behinderung
– Menschen mit Lern-Schwierigkeiten

Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.

Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.

Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.

Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?

1. Unten auf der Seite ist ein hellbeiges Feld
2. Im hellbeigen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
3. Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.

In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:

Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?

Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:

1. barrierefrei
2. zum Teil barrierefrei
3. nicht barrierefrei

Unser Internet-Angebot ist barrierefrei.

Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?

Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.

Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 20. September 2024.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.

Zum Beispiel für:
– die Polizei
– das Ordnungsamt
– die BVG

Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.

Haben Sie Probleme bei der Nutzung?

Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken, dann können Sie sich beschweren.

Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:

– etwas nicht lesen können
– etwas nicht verstehen
– die Bedienung zu schwer ist

Wir unterstützen Sie gerne.

Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellbeigen Feld.
Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Kapitel „Feedbackmechanismus/Barrieren melden“ finden Sie einen Link zu einem Kontaktformular

Ihre Meldung war ohne Erfolg?

Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 1 Monat Zeit zur Bearbeitung.

Bitte warten Sie diesen 1 Monat ab.

Sie können sich weiter beschweren:

– wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
– wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind

Wenden Sie sich dann an diese Stelle:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei –

Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Telefon: 030 90 223 15 25
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de

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