Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache
Barriere-Freiheit ist ein Recht
Wir wollen unser Internet-Angebot barrierefrei machen.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen sollen unser Internet-Angebot leicht nutzen können.
Zum Beispiel:
– Menschen mit einer Seh-Behinderung
– Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
Barriere-Freiheit ist ein Recht.
Hier steht das Recht auf Barriere-Freiheit:
Im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikations-Technik Berlin
Die Abkürzung ist BIKTG Bln.
Hier stehen die Regeln für Barriere-Freiheit im Internet:
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Abkürzung ist BITV.
Darum gibt es auch diese Seite:
Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Wo steht die Erklärung zur Barriere-Freiheit in schwerer Sprache?
1. Unten auf der Seite ist ein hellbeiges Feld
2. Im hellbeigen Feld steht: Erklärung zur Barrierefreiheit.
3. Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht:
Wie barrierefrei ist dieses Internet-Angebot?
Es gibt 3 Möglichkeiten.
Eine Internet-Seite ist:
1. barrierefrei
2. zum Teil barrierefrei
3. nicht barrierefrei
Unser Internet-Angebot ist barrierefrei.
Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit zuletzt geändert?
Die Barriere-Freiheit für dieses Internet-Angebot muss 1 Mal im Jahr geprüft werden.
Das gilt auch für diese Erklärung.
Das Prüfdatum steht hier:
Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit ist vom 20. September 2024.
Das Prüfdatum darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit ist für alle öffentlichen Stellen Pflicht.
Zum Beispiel für:
– die Polizei
– das Ordnungsamt
– die BVG
Diese Pflicht gibt es seit dem Jahr 2019.
Haben Sie Probleme bei der Nutzung?
Sie wollen unser Internet-Angebot nutzen.
Wenn Sie dabei eine Barriere bemerken, dann können Sie sich beschweren.
Melden Sie es uns, wenn Sie zum Beispiel:
– etwas nicht lesen können
– etwas nicht verstehen
– die Bedienung zu schwer ist
Wir unterstützen Sie gerne.
Hier ist der Kontakt für Ihre Beschwerde:
Unten auf der Seite im hellbeigen Feld.
Wählen Sie aus: Erklärung zur Barrierefreiheit.
Diese Seite ist in schwerer Sprache.
Im Kapitel „Feedbackmechanismus/Barrieren melden“ finden Sie einen Link zu einem Kontaktformular
Ihre Meldung war ohne Erfolg?
Sie haben uns ein Problem mit unserem Internet-Auftritt gemeldet.
Wir brauchen bis zu 1 Monat Zeit zur Bearbeitung.
Bitte warten Sie diesen 1 Monat ab.
Sie können sich weiter beschweren:
– wenn Sie von uns keine Antwort erhalten haben
– wenn Sie mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind
Wenden Sie sich dann an diese Stelle:
Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei –
Postanschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 90 223 15 25
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de
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